DiätologInnen benötigen für die Beratung von kranken bzw. krankheitsverdächtigen Personen eine ärztliche Zuweisung - wie zB bei starkem Übergewicht/Adipositas, Stoffwechsel-Erkrankungen (erhöhte Cholesterin-, Triglyzeridwerte, Diabetes Mellitus), Bluthochdruck, Allergien und Intoleranzen etc.
Diese Zuweisung erhältst du für gewöhnlich bei deinem Hausarzt/deiner Hausärztin.
Bei gesunden Personen oder Personengruppen unter besonderen Belastungen (zB Schwangerschaft, Sport) ist keine ärztliche Zuweisung notwendig.
Quelle: MTD-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010701