DiätologInnen benötigen für die Beratung von kranken bzw. krankheitsverdächtigen Personen - wie zB bei starkem Übergewicht/Adipositas, Stoffwechsel-Erkrankungen (erhöhte Cholesterin-, Triglyzeridwerte, Diabetes Mellitus), Bluthochdruck, Allergien und Intoleranzen etc. -
eine ärztliche Zuweisung.
Diese Zuweisung erhalten Sie für gewöhnlich bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin.
Bei gesunden Personen oder Personengruppen unter besonderen Belastungen (zB Schwangerschaft, Sport) ist keine ärztliche Zuweisung notwendig.
Quelle: MTD-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010701